Das Vereinsförderprogramm startet in eine neue Runde. Insgesamt 9 Förderschwerpunkte stehen zur Auswahl. Foto: Molatta
1,25 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2024. 9 Förderschwerpunkte stehen zur Auswahl.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind hier zu finden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.